Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:behandlung_nach_reihenfolge_der_reife_zur_muendlichen_verhandlung

finanzcheck24.de

Behandlung nach Reihenfolge der Reife zur mündlichen Verhandlung

Regel 343.1 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt, dass das Gericht die bei ihm anhängigen Klagen in der Reihenfolge behandelt, in der sie zur mündlichen Verhandlung reif sind.

Regel 343.1 EPGVO

Das Gericht behandelt die bei ihm anhängigen Klagen in der Reihenfolge, in der sie zur mündlichen Verhandlung gemäß Regel 108 reif sind.

siehe auch

Regel 343 → Reihenfolge der Behandlung
Regelt die Reihenfolge, in der die bei Gericht anhängigen Klagen behandelt werden.

upc/behandlung_nach_reihenfolge_der_reife_zur_muendlichen_verhandlung.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/07 07:14 von mfreund