Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:befugnisse_des_gerichts_gegenueber_vertretern

finanzcheck24.de

Befugnisse des Gerichts gegenüber Vertretern

Regel 290 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) regelt die Befugnisse des Gerichts gegenüber den vor ihm auftretenden Vertretern.

Regel 290.1 EPGVO → Allgemeine Befugnisse des Gerichts gegenüber den Vertretern
Beschreibt die allgemeinen Befugnisse des Gerichts gegenüber den Vertretern.

Regel 290.2 EPGVO → Verhaltenskodex für Vertreter
Regelt die Verpflichtung der Vertreter zur Befolgung eines vom Verwaltungsausschuss verabschiedeten Verhaltenskodex.

siehe auch

EPGVO, Teil 5, Kapitel 3 → Rechte und Pflichten der Vertreter
Regelt die Rechte und Pflichten der Vertreter im Rahmen der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts.

upc/befugnisse_des_gerichts_gegenueber_vertretern.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/07 06:42 von mfreund