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Dr. Martin Meggle-Freund

upc:aussage_gegenueber_dem_gericht

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Aussage gegenüber dem Gericht

Regel 178 (2) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt, dass der Zeuge gegenüber dem Gericht aussagt.

Regel 178 (2) EPGVO

Der Zeuge sagt gegenüber dem Gericht aus.

siehe auch

Regel 178 EPGVO → Vernehmung von Zeugen
Beschreibt den Ablauf der Vernehmung von Zeugen, einschließlich der Feststellung der Identität des Zeugen und der Abgabe einer Erklärung zur Wahrheit der Aussage.

upc/aussage_gegenueber_dem_gericht.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1