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Die Auslegung der Ansprüche [Art. 84 EPÜ → Patentansprüche], die das Gericht vornimmt, ist eine Rechtsfrage für das Gericht. Das Gericht führt diese in jeder Phase des Verfahrens durch.1)
Art. 84 EPÜ → Patentansprüche
Regelt die Anforderungen an die Patentansprüche.
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