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Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:anwendung_der_regel_28

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Anwendung der Regel 28

Regel 238.3 EPGVO erläutert die Anwendung der Regel 28 auf den weiteren Verfahrensablauf.

Regel 238.3 EPGVO

Regel 28 gilt entsprechend.

siehe auch

Regel 238 → Erwiderung auf eine Anschlussberufung und weiterer Ablauf
Beschreibt die Einreichung der Erwiderung auf eine Anschlussberufung und den weiteren Verfahrensablauf.

upc/anwendung_der_regel_28.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/20 10:15 von mfreund