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Regel 238.3 EPGVO erläutert die Anwendung der Regel 28 auf den weiteren Verfahrensablauf.
Regel 28 gilt entsprechend.
Regel 238 → Erwiderung auf eine Anschlussberufung und weiterer Ablauf
Beschreibt die Einreichung der Erwiderung auf eine Anschlussberufung und den weiteren Verfahrensablauf.
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