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Dr. Martin Meggle-Freund

upc:antrag_auf_wiederaufnahme_des_verfahrens

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Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens

Regel 245 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt das Verfahren für den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens.

Regel 245.1 → Berechtigung zur Stellung eines Antrags auf Wiederaufnahme
Beschreibt, wer berechtigt ist, einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu stellen.

Regel 245.2 → Fristen für die Stellung des Antrags auf Wiederaufnahme
Regelt die Fristen, innerhalb derer ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt werden muss.

siehe auch

EPGVO, Teil 4, Kapitel 5 → Verfahren bei Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens
Behandelt das Verfahren bei Anträgen auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach einer Endentscheidung.

upc/antrag_auf_wiederaufnahme_des_verfahrens.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/20 10:36 von mfreund