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upc:antrag_auf_parteiaenderung

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Antrag auf Parteiänderung

Regel 305 (1) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) erlaubt dem Gericht, auf Antrag einer Partei eine Person als Partei hinzuzufügen, zu entfernen oder durch eine andere Partei zu ersetzen.

Regel 305 (1) EPGVO

Das Gericht kann auf Antrag einer Partei anordnen, dass eine Person (a) als Partei hinzugefügt wird, (b) als Partei ausscheidet, © eine andere Partei ersetzt.

siehe auch

Regel 305 EPGVO → Parteiänderung
Erlaubt dem Gericht, auf Antrag einer Partei eine Person als Partei hinzuzufügen, zu entfernen oder durch eine andere Partei zu ersetzen, und beschreibt die Anforderungen an den Antrag und die Entscheidung des Gerichts.

upc/antrag_auf_parteiaenderung.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1