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Regel 74 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Bestimmung und Entrichtung der streitwertabhängigen Gebühr für die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung.
Regel 74.1 EPGVO → Festsetzung des Wertes der Klage auf Feststellung der Nichtverletzung
Beschreibt, wie der Wert der Klage auf Feststellung der Nichtverletzung vom Berichterstatter festgesetzt wird.
Regel 74.2 EPGVO → Entrichtung der streitwertabhängigen Gebühr für die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung
Legt fest, dass der Kläger eine streitwertabhängige Gebühr entrichten muss, wenn der Wert der Klage 500.000 EUR übersteigt.
EPGVO, Teil 1, Abschnitt 3 → Klage auf Feststellung der Nichtverletzung
Behandelt die Einreichung und den Ablauf einer Klage auf Feststellung der Nichtverletzung eines Patents.
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