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Regel 74 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) regelt die Festsetzung des Wertes der Klage auf Feststellung der Nichtverletzung und die Berechnung der streitwertabhängigen Gebühr.
Regel 74 (1) EPGVO → Festsetzung des Wertes der Klage
Beschreibt, wie der Wert der Klage auf Feststellung der Nichtverletzung vom Berichterstatter im Zwischenverfahren festgesetzt wird.
Regel 74 (2) EPGVO → Streitwertabhängige Gebühr
Regelt die streitwertabhängige Gebühr, die der Kläger zu entrichten hat, wenn der Wert der Klage 500.000 EUR übersteigt.
EPGVO → Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.
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