Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:allgemeine_befugnisse_des_gerichts

finanzcheck24.de

Allgemeine Befugnisse des Gerichts

Artikel 56 (1) EPGÜ

Das Gericht kann die in diesem Übereinkommen festgelegten Maßnahmen, Verfahren und Abhilfemaßnahmen anordnen und seine Anordnungen nach Maßgabe der Verfahrensordnung von Bedingungen abhängig machen.

Artikel 56 (2) EPGÜ

Das Gericht trägt den Interessen der Parteien gebührend Rechnung und gewährt den Parteien vor Erlass einer Anordnung rechtliches Gehör, es sei denn, dies ist mit der wirksamen Durchsetzung der Anordnung nicht vereinbar.

siehe auch

upc/allgemeine_befugnisse_des_gerichts.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1