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Die Bezeichnungen Bürgerliches Recht bzw. Zivilrecht werden oft synonym zu Privatrecht verwendet, bezeichnen genau genommen allerdings nur einen Teil desselben, nämlich das Gebiet des allgemeinen Privatrechts
Das Zivilrecht bezeichnet, ist der Teil des Privatrechts, der für alle Bürger gilt und die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es basiert auf den Grundprinzipien der Gleichberechtigung und Privatautonomie, das heißt, die beteiligten Parteien sind in ihrer rechtlichen Stellung gleichgestellt und können ihre rechtlichen Verhältnisse weitgehend selbst gestalten, zum Beispiel durch Verträge.
→ Privatrecht
Regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen privaten Personen (natürlichen und juristischen Personen) auf der Grundlage von Gleichordnung und Selbstbestimmung.
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