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privatrecht:allgemeines_privatrecht

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Allgemeines Privatrecht

Das allgemeine Privatrecht, oft auch als Zivilrecht bezeichnet, umfasst die grundlegenden Regelungen, die die rechtlichen Beziehungen zwischen privaten Personen (natürlichen und juristischen Personen) regeln. Es ist ein zentraler Bestandteil des Rechts in vielen Ländern und bildet die Basis für das gesamte Privatrecht.

Das allgemeine Privatrecht bildet die Grundlage, auf die das besondere Privatrecht [→ Sonderprivatrecht] aufbaut.

Sonderprivatrecht
Umfasst spezielle Rechtsgebiete wie Handels-, Arbeits- oder Gesellschaftsrecht, die für bestimmte Personengruppen oder Sachverhalte besondere Regelungen enthalten und damit das allgemeine Privatrecht ergänzen.

siehe auch

Privatrecht
Regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen privaten Personen (natürlichen und juristischen Personen) auf der Grundlage von Gleichordnung und Selbstbestimmung.

privatrecht/allgemeines_privatrecht.txt · Zuletzt geändert: 2024/08/18 06:49 von mfreund