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privatrecht:vindikation

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Vindikation

Vindikation bezeichnet den Anspruch eines Berechtigten, eine Sache oder ein Recht, das sich unrechtmäßig im Besitz eines Dritten befindet, zurückzufordern.

Im Patentrecht bezieht sich die Vindikation [§ 8 PatG → Vindikation] auf den Anspruch des eigentlichen Erfinders oder Berechtigten, eine Patentanmeldung oder ein bereits erteiltes Patent von einem Nichtberechtigten auf sich übertragen zu lassen.

siehe auch

privatrecht/vindikation.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/18 08:42 von mfreund