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privatrecht:vertragstypische_pflichten_beim_pauschalreisevertrag

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Vertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag

§ 651a BGB regelt die vertragstypischen Pflichten bei Pauschalreiseverträgen, definiert, was unter einer Pauschalreise zu verstehen ist, beschreibt die verschiedenen Arten von Reiseleistungen, und benennt Ausnahmen, bei denen die Regelungen für Pauschalreiseverträge nicht gelten.

§ 651a (1) BGB → Vertragspflichten des Reiseveranstalters und Reisenden
Der Reiseveranstalter muss eine Pauschalreise bereitstellen, und der Reisende muss den vereinbarten Preis zahlen.

§ 651a (2) BGB → Pauschalreise
Eine Pauschalreise besteht aus mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen für denselben Zweck, unabhängig davon, ob die Leistungen auf Wunsch des Reisenden zusammengestellt wurden oder dieser nach Vertragsschluss wählen darf.

§ 651a (3) BGB → Arten von Reiseleistungen
Zu den Reiseleistungen zählen Personenbeförderung, Beherbergung, Vermietung bestimmter Kraftfahrzeuge und Krafträder, sowie andere touristische Leistungen, die keine wesentlichen Bestandteile anderer Reiseleistungen sind.

§ 651a (4) BGB → Ausnahmen von der Pauschalreise
Keine Pauschalreise liegt vor, wenn eine Reiseleistung mit geringfügigen touristischen Leistungen kombiniert wird, die weniger als 25% des Gesamtwerts ausmachen oder erst nach Beginn der Reiseleistung vereinbart werden.

§ 651a (5) BGB → Ausnahmen von den Vorschriften über Pauschalreiseverträge
Die Vorschriften gelten nicht für gelegentliche, nicht gewinnorientierte Reisen für begrenzte Personenkreise, Tagesreisen unter 24 Stunden und 500 Euro ohne Übernachtung sowie Geschäftsreisen auf Basis eines Rahmenvertrags.

Der Reiseveranstalter ist gemäß § 651c Abs. 1 BGB aF verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften aufweist und nicht mit Fehlern behaftet ist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern [→ Reisemangel].1)

siehe auch

Reiserecht
Umfasst die gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen, die die Rechte und Pflichten von Reisenden und Reiseveranstaltern im Zusammenhang mit der Buchung, Durchführung und Stornierung von Reisen definieren.

1)
BGH, Urteil vom 25. Juni 2019 - X ZR 166/18
privatrecht/vertragstypische_pflichten_beim_pauschalreisevertrag.txt · Zuletzt geändert: 2024/08/07 07:04 von mfreund