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privatrecht:vertragspflichten_des_reiseveranstalters_und_reisenden

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Vertragspflichten des Reiseveranstalters und Reisenden

§ 651a (1) BGB

Durch den Pauschalreisevertrag wird der Unternehmer (Reiseveranstalter) verpflichtet, dem Reisenden eine Pauschalreise zu verschaffen. Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen.

siehe auch

§ 651a BGB → Vertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag
Ein Pauschalreisevertrag verpflichtet den Reiseveranstalter zur Bereitstellung einer Pauschalreise, die aus mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen besteht, und den Reisenden zur Zahlung des vereinbarten Preises, wobei bestimmte Ausnahmen und besondere Bedingungen gelten.

privatrecht/vertragspflichten_des_reiseveranstalters_und_reisenden.txt · Zuletzt geändert: 2024/08/07 06:49 von mfreund