Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

privatrecht:sonderprivatrecht

finanzcheck24.de

Sonderprivatrecht

Der Begriff Sonderprivatrecht bezeichnet spezielle Bereiche des Privatrechts, die sich nicht allgemein auf alle Personen und Rechtsverhältnisse beziehen, sondern nur auf bestimmte Personengruppen oder spezielle Sachverhalte anwendbar sind. Im Gegensatz zum allgemeinen Privatrecht, das etwa im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist und für alle Bürger gilt, richtet sich das Sonderprivatrecht an spezifische Akteure, wie Kaufleute, Unternehmer oder Arbeitnehmer. Zu den wichtigsten Bereichen des Sonderprivatrechts zählen das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht und der gewerbliche Rechtsschutz. Diese Rechtsgebiete enthalten besondere Regelungen, die den speziellen Anforderungen und Bedürfnissen dieser Personengruppen gerecht werden, und ergänzen das allgemeine Privatrecht durch spezifische Vorschriften.

siehe auch

Privatrecht
Regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, also zwischen Bürgern, Unternehmen oder anderen rechtlichen Einheiten.

privatrecht/sonderprivatrecht.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/14 08:10 von mfreund