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privatrecht:schwarzgeldabrede

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Schwarzgeldabrede

Eine Schwarzgeldabrede ist eine informelle Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, bei der ein Teil des vereinbarten Kaufpreises oder Entgelts bewusst nicht in einem offiziellen Vertrag oder einer Beurkundung angegeben wird. Diese Vereinbarung zielt darauf ab, eine niedrigere Zahlung gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber dem Finanzamt, vorzutäuschen, um dadurch Steuern oder Abgaben zu umgehen bzw. zu hinterziehen.1)

siehe auch

Kaufpreis

1)
vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2024 - V ZR 115/22
privatrecht/schwarzgeldabrede.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/09 09:46 von mfreund