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privatrecht:kaufpreis

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Kaufpreis

Der Kaufpreis ist der im Kaufvertrag vereinbarte Geldbetrag, den der Käufer an den Verkäufer für den Erwerb eines Gutes oder einer Sache zahlen muss. Er ist ein zentraler Bestandteil eines Kaufvertrags und stellt die Gegenleistung für die Übertragung des Eigentums an einer Ware oder einem Objekt dar. Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist der Kaufpreis im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag in den §§ 433 ff. BGB geregelt.

siehe auch

§§ 433 ff. BGB → Kaufvertrag

privatrecht/kaufpreis.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/09 09:48 von mfreund