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Ein Schuldverhältnis ist ein Rechtsverhältnis.
Ein Schuldverhältnis bezeichnet ein zwischen zwei oder mehreren Personen bestehendes Rechtsverhältnis [→ Vertrag], aufgrund dessen die eine von der anderen Person eine Leistung fordern [→ Forderung kann.
Ein Schuldverhältnis bildet die Anspruchsgrundlage für eine Forderung im Sinne des § 194 Abs. 1 BGB.
Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.
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