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privatrecht:anspruchsgrundlage

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Anspruchsgrundlage

Ein Schuldverhältnis bildet die Anspruchsgrundlage für eine Forderung im Sinne des § 194 Abs. 1 BGB.

Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.

siehe auch

privatrecht/anspruchsgrundlage.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:29 von 127.0.0.1