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Regel 77.1(c) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Bedingungen für die Wirksamkeit von Mitteilungen über die Verkürzung von Fristen.
Mitteilungen über die Verkürzung einer früher festgesetzten Frist werden für Anträge wirksam, die später als drei Monate nach der Bekanntmachung der Mitteilung durch das Internationale Büro eingereicht werden.
Regel 77 PCT → Befugnis nach Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe b
Regelt die Ausübung der Befugnis zur Festlegung von Fristen.
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