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Regel 91.3 c) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Wirksamkeit der Berichtigung ab dem Anmeldedatum oder Einreichungsdatum.
Wurde der Berichtigung eines offensichtlichen Fehlers zugestimmt, so wird diese wirksam:
i) im Falle eines Fehlers in der internationalen Anmeldung in der ursprünglichen Fassung, ab dem internationalen Anmeldedatum;
ii) im Falle eines Fehlers in einem anderen Schriftstück als der internationalen Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung, einschließlich eines Fehlers in einer Berichtigung oder Änderung der internationalen Anmeldung, ab dem Datum, an dem dieses Schriftstück eingereicht wurde.
Regel 91.3 PCT → Zustimmung zu und Wirkung von Berichtigungen
Regelt die Zustimmung zu und die Wirkung von Berichtigungen offensichtlicher Fehler.
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