Anzeigen:
Regel 48.2(m) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt den Vorschlag zum Ausschluss von Angaben durch Behörden.
Behörden können dem Anmelder vorschlagen, den Ausschluss bestimmter Angaben von der Veröffentlichung zu beantragen.
Regel 48.2 PCT → Inhalt der internationalen Veröffentlichung
Regelt den Inhalt der internationalen Veröffentlichung.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de