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pct:vom_bestimmungsstaat_oder_ausgewaehlten_staat_zu_entschuldigende_fristueberschreitungen

finanzcheck24.de

Vom Bestimmungsstaat oder ausgewählten Staat zu entschuldigende Fristüberschreitungen

Regel 82bis der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Entschuldigung von Fristüberschreitungen durch Bestimmungs- oder ausgewählte Staaten.

Regel 82bis.1 PCT → Bedeutung von “Frist” in Artikel 48 Absatz 2
Beschreibt die Bedeutung des Begriffs „Frist“ im Kontext von Artikel 48 Absatz 2.

Regel 82bis.2 PCT → Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und andere Vorschriften
Regelt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und andere Vorschriften im Zusammenhang mit Fristüberschreitungen.

siehe auch

PCT, Teil D → Regeln zu Kapitel III des Vertrags
Behandelt die Zeitrechnung und die Berechnung von Fristen im Rahmen des PCT-Verfahrens.

pct/vom_bestimmungsstaat_oder_ausgewaehlten_staat_zu_entschuldigende_fristueberschreitungen.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/13 08:30 von mfreund