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Regel 82bis der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Entschuldigung von Fristüberschreitungen durch Bestimmungs- oder ausgewählte Staaten.
Regel 82bis.1 PCT → Bedeutung von “Frist” in Artikel 48 Absatz 2
Beschreibt die Bedeutung des Begriffs „Frist“ im Kontext von Artikel 48 Absatz 2.
Regel 82bis.2 PCT → Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und andere Vorschriften
Regelt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und andere Vorschriften im Zusammenhang mit Fristüberschreitungen.
PCT, Teil D → Regeln zu Kapitel III des Vertrags
Behandelt die Zeitrechnung und die Berechnung von Fristen im Rahmen des PCT-Verfahrens.
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