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Regel 13ter der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) behandelt das Protokoll der Nucleotid- und/oder Aminosäuresequenzen in internationalen Anmeldungen.
Regel 13ter.1 PCT → Verfahren vor der Internationalen Recherchenbehörde bezüglich der Einreichung eines Sequenzprotokolls
Regelt die Einreichung eines Sequenzprotokolls bei der Internationalen Recherchenbehörde.
Regel 13ter.2 PCT → Verfahren vor der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde
Erklärt, dass Regel 13ter.1 auf das Verfahren vor der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde entsprechend anzuwenden ist.
Regel 13ter.3 PCT → Sequenzprotokoll für das Bestimmungsamt
Regelt die Anforderungen an Sequenzprotokolle für Bestimmungsämter.
PCT, Teil B → Regeln zu Kapitel I des Vertrags
Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.
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