Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

pct:verband

finanzcheck24.de

Verband

Art. 2 xvi) des PCT-Vertrag bedeutet den Verband für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens.

Art. 2 xvi) PCT

Bedeutet “Verband” den Verband für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens.

siehe auch

Art. 2 PCT → Begriffsbestimmungen
Definiert die Begriffe, die im Rahmen des Vertrags und der Ausführungsordnung verwendet werden.

pct/verband.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/04 06:26 von mfreund