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Regel 20.8 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Bestimmungen zur Unvereinbarkeit mit nationalem Recht und deren Auswirkungen.
Bestimmungen zur Unvereinbarkeit mit nationalem Recht und deren Auswirkungen.
Regel 20 PCT → Internationales Anmeldedatum
Regelt die Bestimmungen zur Feststellung und Zuerkennung des internationalen Anmeldedatums.
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