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Regel 76 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) behandelt die Übersetzung des Prioritätsbelegs und die Anwendung bestimmter Regeln auf Verfahren vor den ausgewählten Ämtern.
Regel 76.4 PCT → Frist für die Übersetzung des Prioritätsbelegs
Der Anmelder ist nicht verpflichtet, einem ausgewählten Amt vor Ablauf der nach Artikel 39 anwendbaren Frist eine Übersetzung des Prioritätsbelegs zu übermitteln.
Regel 76.5 PCT → Anwendung bestimmter Regeln auf das Verfahren vor den ausgewählten Ämtern
Beschreibt die Anwendung bestimmter Regeln auf das Verfahren vor den ausgewählten Ämtern und die damit verbundenen Bedingungen.
PCT, Teil C → Regeln zu Kapitel II des Vertrags
Behandelt die internationale vorläufige Prüfung und die Anforderungen an den Antrag auf internationale vorläufige Prüfung.
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