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Regel 23bis der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Übermittlung von Unterlagen, die zu einer früheren Recherche oder Klassifikation gehören, an die Internationale Recherchenbehörde.
Regel 23bis.1 PCT → Übermittlung von zu einer früheren Recherche gehörenden Unterlagen bei einem Antrag nach Regel 4.12
Regelt die Übermittlung von Kopien, die zu einer früheren Recherche gehören, an die Internationale Recherchenbehörde, wenn ein Antrag nach Regel 4.12 gestellt wurde.
Regel 23bis.2 PCT → Übermittlung von zu einer früheren Recherche oder Klassifikation gehörenden Unterlagen für die Zwecke der Regel 41.2
Regelt die Übermittlung von Kopien der Ergebnisse früherer Recherchen oder Klassifikationen für die Zwecke der Regel 41.2.
PCT, Teil B → Regeln zu Kapitel I des Vertrags
Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.
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