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Dr. Martin Meggle-Freund

pct:stand_der_technik_fuer_die_internationale_vorlaeufige_pruefung

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Stand der Technik für die internationale vorläufige Prüfung

Regel 64 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt den Stand der Technik für die internationale vorläufige Prüfung.

Regel 64.1 PCT → Stand der Technik
Beschreibt, was als Stand der Technik für die internationale vorläufige Prüfung gilt.

Regel 64.2 PCT → Nicht-schriftliche Offenbarungen
Regelt den Umgang mit nicht-schriftlichen Offenbarungen im Rahmen der internationalen vorläufigen Prüfung.

Regel 64.3 PCT → Bestimmte veröffentlichte Unterlagen
Beschreibt den Umgang mit bestimmten veröffentlichten Unterlagen im Rahmen der internationalen vorläufigen Prüfung.

siehe auch

PCT, Teil C → Regeln zu Kapitel II des Vertrags
Behandelt die internationale vorläufige Prüfung und die Anforderungen an den Antrag auf internationale vorläufige Prüfung.

pct/stand_der_technik_fuer_die_internationale_vorlaeufige_pruefung.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/12 10:00 von mfreund