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Dr. Martin Meggle-Freund

pct:sachgebiete_fuer_verpflichtete_staaten

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Sachgebiete für verpflichtete Staaten

Artikel 53 (7) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Bezugnahme auf verpflichtete Staaten in bestimmten Sachgebieten.

Artikel 53 (7) PCT

Für Sachgebiete, die ausschließlich für die nach Kapitel II verpflichteten Staaten von Interesse sind, gilt jede Bezugnahme auf Vertragsstaaten in den Absätzen 4, 5 und 6 lediglich als Bezugnahme auf nach Kapitel II verpflichtete Staaten.

siehe auch

Artikel 53 PCT → Versammlung
Beschreibt die Zusammensetzung und Aufgaben der Versammlung des Verbands.

pct/sachgebiete_fuer_verpflichtete_staaten.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/16 07:28 von mfreund