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Regel 16 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Erhebung und Rückerstattung der Recherchengebühr.
Regel 16.1 PCT → Befugnis zur Erhebung einer Gebühr
Definiert die Befugnis zur Erhebung einer Recherchengebühr und die Bestimmungen zur Zahlung.
Regel 16.2 PCT → Rückerstattung der Recherchengebühr
Regelt die Bedingungen für die Rückerstattung der Recherchengebühr.
Regel 16.3 PCT → Teilweise Rückerstattung
Regelt die Bedingungen für die teilweise Rückerstattung der Recherchengebühr.
PCT, Teil B → Regeln zu Kapitel I des Vertrags
Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.
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