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Regel 17 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Einreichung und Bereitstellung von Prioritätsbelegen.
Regel 17.1 PCT → Verpflichtung zur Einreichung einer Abschrift der früheren nationalen oder internationalen Anmeldung
Definiert die Verpflichtung zur Einreichung einer Abschrift der früheren Anmeldung, wenn die Priorität beansprucht wird.
Regel 17.2 PCT → Bereitstellung von Abschriften
Regelt die Bereitstellung von Abschriften des Prioritätsbelegs durch das Internationale Büro.
PCT, Teil B → Regeln zu Kapitel I des Vertrags
Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.
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