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Regel 11.8 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) empfiehlt die Numerierung der Zeilen in der Beschreibung und den Ansprüchen.
a) Es wird dringend empfohlen, jede fünfte Zeile auf jedem Blatt der Beschreibung und auf jedem Blatt der Patentansprüche zu numerieren.
b) Die Zahlen sind in der rechten Hälfte des linken Randes anzubringen.
Regel 11 PCT → Bestimmungen über die äußere Form der internationalen Anmeldung
Legt die Anforderungen an die äußere Form der internationalen Anmeldung fest.
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