Anzeigen:
Regel 9 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) legt fest, welche Ausdrücke und Zeichnungen in internationalen Anmeldungen nicht verwendet werden dürfen.
Regel 9.1 PCT → Begriffsbestimmung für nicht zu verwendende Ausdrücke
Definiert, welche Ausdrücke und Zeichnungen in internationalen Anmeldungen nicht enthalten sein dürfen.
Regel 9.2 PCT → Feststellung der Zuwiderhandlung
Ermöglicht es den zuständigen Behörden, Zuwiderhandlungen gegen Regel 9.1 festzustellen und Änderungen vorzuschlagen.
Regel 9.3 PCT → Bezugnahme auf Artikel 21 Absatz 6
Klarstellung zur Bedeutung von „herabsetzenden Äußerungen“ im Kontext von Artikel 21 Absatz 6.
PCT, Teil B → Regeln zu Kapitel I des Vertrags
Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de