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Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

pct:nicht_zu_verwendende_ausdruecke_usw

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Nicht zu verwendende Ausdrücke usw.

Regel 9 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) legt fest, welche Ausdrücke und Zeichnungen in internationalen Anmeldungen nicht verwendet werden dürfen.

Regel 9.1 PCT → Begriffsbestimmung für nicht zu verwendende Ausdrücke
Definiert, welche Ausdrücke und Zeichnungen in internationalen Anmeldungen nicht enthalten sein dürfen.

Regel 9.2 PCT → Feststellung der Zuwiderhandlung
Ermöglicht es den zuständigen Behörden, Zuwiderhandlungen gegen Regel 9.1 festzustellen und Änderungen vorzuschlagen.

Regel 9.3 PCT → Bezugnahme auf Artikel 21 Absatz 6
Klarstellung zur Bedeutung von „herabsetzenden Äußerungen“ im Kontext von Artikel 21 Absatz 6.

siehe auch

PCT, Teil B → Regeln zu Kapitel I des Vertrags
Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.

pct/nicht_zu_verwendende_ausdruecke_usw.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/04 07:13 von mfreund