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Dr. Martin Meggle-Freund

pct:nach_artikel_13_erforderliche_exemplare

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Nach Artikel 13 erforderliche Exemplare

Regel 31 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Anforderungen und die Herstellung der nach Artikel 13 erforderlichen Exemplare.

Regel 31.1 PCT → Anforderung der Exemplare
Beschreibt, wie Anforderungen nach Artikel 13 Absatz 1 gestellt werden können und die jährliche Erneuerung dieser Anforderungen.

Regel 31.2 PCT → Herstellung der Exemplare
Regelt die Verantwortung des Internationalen Büros für die Herstellung der nach Artikel 13 erforderlichen Exemplare.

siehe auch

PCT, Teil B → Regeln zu Kapitel I des Vertrags
Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.

pct/nach_artikel_13_erforderliche_exemplare.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/10 08:32 von mfreund