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Regel 20.3 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt das Verfahren bei Mängeln in den Unterlagen, die eine internationale Anmeldung darstellen sollen.
Verfahren bei Mängeln in den Unterlagen, die eine internationale Anmeldung darstellen sollen.
Regel 20 PCT → Internationales Anmeldedatum
Regelt die Bestimmungen zur Feststellung und Zuerkennung des internationalen Anmeldedatums.
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