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Regel 66.7 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Kopie und Übersetzung der früheren Anmeldung, deren Priorität beansprucht wird.
Regel 66.7(a) PCT → Anforderung einer Kopie der früheren Anmeldung
Beschreibt die Anforderung einer Kopie der früheren Anmeldung durch die Behörde.
Regel 66.7(b) PCT → Anforderung einer Übersetzung der früheren Anmeldung
Regelt die Anforderung einer Übersetzung der früheren Anmeldung durch die Behörde.
Regel 66 PCT → Verfahren vor der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde
Beschreibt das Verfahren vor der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde.
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