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pct:internationale_anmeldegebuehr

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Die internationale Anmeldegebühr

Regel 15.1 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) definiert die Pflicht zur Zahlung einer internationalen Anmeldegebühr.

Regel 15.1 PCT

Für jede internationale Anmeldung ist eine vom Anmeldeamt zugunsten des Internationalen Büros erhobene Gebühr (“internationale Anmeldegebühr”) zu zahlen.

Regel 15.2 PCT → Betrag, Überweisung
Beschreibt die Bestimmungen zur Höhe und Überweisung der Anmeldegebühr.

Regel 15.3 PCT → Zahlungsfrist: zu zahlender Betrag
Legt die Frist und den zu zahlenden Betrag der Anmeldegebühr fest.

Regel 15.4 PCT → Rückerstattung der Anmeldegebühr
Regelt die Bedingungen für die Rückerstattung der Anmeldegebühr.

siehe auch

PCT, Teil B → Regeln zu Kapitel I des Vertrags
Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.

pct/internationale_anmeldegebuehr.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/06 07:38 von mfreund