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pct:in_jahren_bestimmte_fristen

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In Jahren bestimmte Fristen

Regel 80.1 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Berechnung von Fristen, die in Jahren bestimmt sind.

Regel 80.1 PCT

Ist als Frist ein Jahr oder eine Anzahl von Jahren bestimmt, so wird bei der Berechnung der Frist mit dem Tag begonnen, der dem Tag folgt, in den das maßgebliche Ereignis fällt; die Frist endet in dem maßgeblichen folgenden Jahr in dem Monat und an dem Tag, die durch ihre Benennung oder Zahl dem Monat und Tag entsprechen, in den das maßgebliche Ereignis fällt; fehlt in dem betreffenden Monat der für den Ablauf der Frist maßgebliche Tag, so endet die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats.

siehe auch

Regel 80 PCT → Berechnung der Fristen
Regelt die Berechnung von Fristen im Rahmen des PCT-Verfahrens.

pct/in_jahren_bestimmte_fristen.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/13 08:25 von mfreund