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Dr. Martin Meggle-Freund

pct:berechnung_der_fristen

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Berechnung der Fristen

Artikel 47 (1) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt, dass die Einzelheiten für die Berechnung der Fristen in der Ausführungsordnung festgelegt sind.

Artikel 47 (1) PCT

Die Einzelheiten für die Berechnung der in diesem Vertrag festgesetzten Fristen ergeben sich aus der Ausführungsordnung.

Regel 80 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Berechnung von Fristen im Rahmen des PCT-Verfahrens.

Regel 80.1 PCT → In Jahren bestimmte Fristen
Regelt die Berechnung von Fristen, die in Jahren bestimmt sind.

Regel 80.2 PCT → In Monaten bestimmte Fristen
Regelt die Berechnung von Fristen, die in Monaten bestimmt sind.

Regel 80.3 PCT → In Tagen bestimmte Fristen
Regelt die Berechnung von Fristen, die in Tagen bestimmt sind.

Regel 80.4 PCT → Örtliche Daten
Beschreibt die Bedeutung örtlicher Daten für die Berechnung von Fristen.

Regel 80.5 PCT → Ablauf an einem anderen Tag als einem Werktag oder an einem offiziellen Feiertag
Regelt den Ablauf von Fristen an Tagen, die keine Werktage oder offizielle Feiertage sind.

Regel 80.6 PCT → Datum von Schriftstücken
Regelt die Bedeutung des Datums von Schriftstücken für die Berechnung von Fristen.

Regel 80.7 PCT → Ende eines Werktags
Regelt das Ende eines Werktags für die Berechnung von Fristen.

siehe auch

Artikel 47 PCT → Fristen
Regelt die Berechnung und Änderung von Fristen im Vertrag.

PCT, Teil D → Regeln zu Kapitel III des Vertrags
Behandelt die Zeitrechnung und die Berechnung von Fristen im Rahmen des PCT-Verfahrens.

pct/berechnung_der_fristen.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/16 07:05 von mfreund