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Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

pct:berechnung_der_fristen

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Berechnung der Fristen

Regel 80 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Berechnung von Fristen im Rahmen des PCT-Verfahrens.

Regel 80.1 PCT → In Jahren bestimmte Fristen
Regelt die Berechnung von Fristen, die in Jahren bestimmt sind.

Regel 80.2 PCT → In Monaten bestimmte Fristen
Regelt die Berechnung von Fristen, die in Monaten bestimmt sind.

Regel 80.3 PCT → In Tagen bestimmte Fristen
Regelt die Berechnung von Fristen, die in Tagen bestimmt sind.

Regel 80.4 PCT → Örtliche Daten
Beschreibt die Bedeutung örtlicher Daten für die Berechnung von Fristen.

Regel 80.5 PCT → Ablauf an einem anderen Tag als einem Werktag oder an einem offiziellen Feiertag
Regelt den Ablauf von Fristen an Tagen, die keine Werktage oder offizielle Feiertage sind.

Regel 80.6 PCT → Datum von Schriftstücken
Regelt die Bedeutung des Datums von Schriftstücken für die Berechnung von Fristen.

Regel 80.7 PCT → Ende eines Werktags
Regelt das Ende eines Werktags für die Berechnung von Fristen.

siehe auch

PCT, Teil D → Regeln zu Kapitel III des Vertrags
Behandelt die Zeitrechnung und die Berechnung von Fristen im Rahmen des PCT-Verfahrens.

pct/berechnung_der_fristen.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/13 08:25 von mfreund