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Regel 48.2(h) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt den Hinweis auf der Titelseite zur Frist zur Änderung der Ansprüche.
Ist die Frist zur Änderung der Ansprüche gemäß Artikel 19 noch nicht abgelaufen, so wird auf der Titelseite darauf hingewiesen.
Regel 48.2 PCT → Inhalt der internationalen Veröffentlichung
Regelt den Inhalt der internationalen Veröffentlichung.
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