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Artikel 62 (2) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Hinterlegung der Ratifikations- oder Beitrittsurkunden.
Die Ratifikations- oder Beitrittsurkunden werden beim Generaldirektor hinterlegt.
Artikel 62 PCT → Möglichkeiten, Vertragspartei zu werden
Regelt die Möglichkeiten, Vertragspartei des Vertrags zu werden.
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