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Dr. Martin Meggle-Freund

pct:generaldirektor

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Generaldirektor

Art. 2 xx) des PCT-Vertrag bedeutet den Generaldirektor der Organisation.

Art. 2 xx) PCT

Bedeutet “Generaldirektor” den Generaldirektor der Organisation und – für die Dauer des Bestehens der BIRPI – den Direktor der BIRPI.

siehe auch

Art. 2 PCT → Begriffsbestimmungen
Definiert die Begriffe, die im Rahmen des Vertrags und der Ausführungsordnung verwendet werden.

pct/generaldirektor.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/04 06:28 von mfreund