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Dr. Martin Meggle-Freund

pct:gebuehren_fuer_den_antrag_auf_internationale_vorlaeufige_pruefung

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Gebühren für den Antrag

Artikel 31 (5) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Zahlung der vorgeschriebenen Gebühren für den Antrag.

Art. 31 (5) PCT

Für den Antrag sind die vorgeschriebenen Gebühren innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu zahlen.

siehe auch

Artikel 31 PCT → Antrag auf internationale vorläufige Prüfung
Regelt die internationale vorläufige Prüfung der Anmeldung.

pct/gebuehren_fuer_den_antrag_auf_internationale_vorlaeufige_pruefung.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/11 08:22 von mfreund