Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

pct:frist_in_staaten_mit_pruefung_auf_besonderen_antrag

finanzcheck24.de

Frist in Staaten mit Prüfung auf besonderen Antrag

Regel 52.1(b) der Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) legt die Frist für Änderungen in Bestimmungsstaaten fest, in denen die Prüfung nur auf besonderen Antrag beginnt.

Regel 52.1(b) PCT

In einem Bestimmungsstaat, in dem die Prüfung nach dem nationalen Recht nur auf besonderen Antrag beginnt, kann das in Artikel 28 vorgesehene Recht innerhalb der gleichen Frist oder zu dem gleichen Zeitpunkt ausgeübt werden, die oder den das nationale Recht für die Einreichung von Änderungen im Fall einer auf besonderen Antrag durchgeführten Prüfung einer nationalen Anmeldung vorschreibt, vorausgesetzt, daß diese Frist nicht vor Ablauf der nach Absatz a maßgeblichen Frist abläuft oder der Zeitpunkt nicht vor dem Ablauf dieser Frist liegt.

siehe auch

Regel 52.1 PCT → Änderung der Ansprüche, der Beschreibung und der Zeichnungen vor den Bestimmungsämtern
Beschreibt die Fristen, innerhalb derer der Anmelder Änderungen vornehmen kann.

pct/frist_in_staaten_mit_pruefung_auf_besonderen_antrag.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/11 08:07 von mfreund