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pct:frist_fuer_die_berichtigung_oder_hinzufuegung

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Frist für die Berichtigung oder Hinzufügung

Regel 26bis.1a der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Frist und Bedingungen für die Berichtigung oder Hinzufügung eines Prioritätsanspruchs.

Regel 26bis.1a PCT

Der Anmelder kann einen Prioritätsanspruch berichtigen oder dem Antrag einen Prioritätsanspruch hinzufügen, indem er innerhalb von 16 Monaten nach dem Prioritätsdatum oder, wenn sich durch die Berichtigung oder Hinzufügung das Prioritätsdatum ändert, innerhalb von 16 Monaten nach dem geänderten Prioritätsdatum, je nachdem, welche 16 Monatsfrist zuerst abläuft, beim Anmeldeamt oder beim Internationalen Büro eine entsprechende Mitteilung einreicht mit der Maßgabe, daß eine solche Mitteilung bis zum Ablauf von vier Monaten nach dem internationalen Anmeldedatum eingereicht werden kann. Die Berichtigung eines Prioritätsanspruchs kann die Hinzufügung von jeglichen in Regel 4.10 genannten Angaben einschließen.

siehe auch

Regel 26bis.1 PCT → Bedingungen und Fristen für die Berichtigung oder Hinzufügung eines Prioritätsanspruchs
Regelt die Bedingungen und Fristen für die Berichtigung oder Hinzufügung eines Prioritätsanspruchs.

pct/frist_fuer_die_berichtigung_oder_hinzufuegung.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/07 09:55 von mfreund