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Regel 3.1 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) legt fest, dass der Antrag auf einem gedruckten Formblatt oder als Computerausdruck einzureichen ist.
Der Antrag ist auf einem gedruckten Formblatt zu stellen oder als Computerausdruck einzureichen.
Regel 3 PCT → Der Antrag (Form)
Bestimmt die Formvorschriften für den Antrag, einschließlich der Ausgabe von Formblättern und der Gestaltung des Antrags.
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