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Regel 66.3 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die förmliche Stellungnahme gegenüber der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde.
Regel 66.3(a) PCT → Antwort auf die Aufforderung zur Stellungnahme
Beschreibt die Möglichkeiten des Anmelders, auf die Aufforderung zur Stellungnahme zu reagieren.
Regel 66.3(b) PCT → Einreichung der Antwort
Regelt die Einreichung der Antwort an die mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde.
Regel 66 PCT → Verfahren vor der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde
Beschreibt das Verfahren vor der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde.
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