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Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

pct:erklaerung_betreffend_aenderungen

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Erklärung betreffend Änderungen

Regel 53.9 der Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Anforderungen an die Erklärung betreffend Änderungen im Antrag.

Regel 53.9(a) PCT → Berücksichtigung von Änderungen nach Artikel 19
Regelt die Berücksichtigung von Änderungen nach Artikel 19.

Regel 53.9(b) PCT → Aufschub der internationalen vorläufigen Prüfung
Beschreibt die Möglichkeit des Aufschubs der internationalen vorläufigen Prüfung.

Regel 53.9(c) PCT → Angabe von Änderungen nach Artikel 34
Regelt die Angabe von Änderungen nach Artikel 34 im Antrag.

siehe auch

Regel 53 PCT → Der Antrag
Regelt die Form und den Inhalt des Antrags auf internationale vorläufige Prüfung.

pct/erklaerung_betreffend_aenderungen.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/11 08:16 von mfreund