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Artikel 57 (3) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Einnahmen des Verbands im Haushaltsplan.
Vorbehaltlich des Absatzes 5 umfasst der Haushaltsplan des Verbands folgende Einnahmen:
i) Gebühren und Beiträge für Dienstleistungen des Internationalen Büros im Rahmen des Verbands;
ii) Verkaufserlöse und andere Einkünfte aus Veröffentlichungen des Internationalen Büros, die den Verband betreffen;
iii) Schenkungen, Vermächtnisse und Zuwendungen;
iv) Mieten, Zinsen und andere verschiedene Einkünfte.
Artikel 57 PCT → Finanzen
Beschreibt die finanziellen Bestimmungen des Verbands.
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